Kirchenwahl am 30. November 2025

Kirchengemeinderäte und Landessynode werden neu gewählt
Die Evangelische Kirche ist demokratisch organisiert. Die entscheidenden Gremien werden von den Kirchenmitgliedern gewählt – auch von Ihnen!
Die Kirchenwahl findet am Sonntag, 30. November, gleichzeitig in allen Kirchengemeinden der Landeskirche, statt. Dabei wählen die Kirchenmitglieder ab 14 Jahren in einer demokratischen
Wahl ihre Vertreterinnen und Vertreter für die Kirchengemeinderäte vor Ort und für die Landessynode, die in Württemberg die gesetzgebende Versammlung der Kirchenleitung ist. Ihre Aufgaben sind somit denen politischer Parlamente vergleichbar. Zwar gibt es im Kirchenparlament keine Parteien, aber die Synodalen haben sich in der Landessynode gemäß ihrer jeweiligen kirchenpolitischen Orientierung zu Gesprächskreisen zusammengeschlossen. Das äußere Zeichen dafür ist, dass die Synodalen nicht nach der Zugehörigkeit zu Gesprächskreis oder Gruppierung geordnet sitzen, sondern nach ihrem Alter.
Abstimmungen können somit außerordentlich spannend werden und einen unerwarteten Verlauf nehmen. Derzeit ordnen sich die Mitglieder der Landessynode vier verschiedenen Gesprächskreisen
zu: Seit Beginn der 1970er Jahre gibt es in der Synode die Gesprächskreise „Lebendige Gemeinde“, „Offene Kirche“ und „Evangelium und Kirche“. 2001 kam die Gruppierung
„Kirche für morgen“ hinzu.

Machen Sie mit im Kirchengemeinderat der Nordgemeinde!
Unsere Nordgemeinde erlebt gerade spannende Zeiten – und etliche Weichenstellungen stehen an: Wie lässt sich das Miteinander an der Martinskirche mit der KesselKirche und der Jugendkirche
vertiefen, sodass wir ansprechende Veranstaltungen für Menschen aller Generationen entwickeln können? Wie können wir das Gemeindeleben rund um die Brenzkirche nach dem Ende der Renovierung wieder gut auf den Weg bringen? Wie kann die Christophkirche in Zusammenarbeit mit der Heimstiftung zu einem Stadtteilzentrum werden? Wie können wir das Erlöserensemble in unserem Sinne nutzen, auch nach einer Reduzierung der Pfarrstellen? Diese und viele weitere Fragen werden im Kirchengemeinderat besprochen und hier werden die wesentlichen Entscheidungen getroffen. Denn die Evangelische Landeskirche ist demokratisch organisiert und der Kirchengemeinderat und das Pfarrteam leiten unsere Kirchengemeinde gemeinsam. Die Gemeindeleitung ist eine bereichernde Aufgabe. Sie fordert aber auch Kraft und Zeit, denn die Mitglieder des Kirchengemeinderats
tragen, neben den Fragen rund um unsere Gebäude, Verantwortung für viele weitere Aufgaben der Gemeinde: bei der örtlichen Gottesdienstordnung, in der Verwaltung des kirchlichen
Haushalts und des Gemeindevermögens, im Pfarrstellen- Besetzungsgremium, bei Festen der Gemeinde, für die Öffentlichkeitsarbeit, bei Veranstaltungen für alle Altersstufen sowie bei der Gewinnung und Begleitung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Ihr Einfühlungsvermögen und Ihre Neugierde sind gefragt
Es ist wichtig, dass ganz unterschiedliche Kompetenzen im Kirchengemeinderat zusammenwirken. Alle bringen sich dort ein, wo ihr Können liegt und ihr Herz schlägt. Nur so werden Entscheidungen getroffen, die fachlich, rechtlich, organisatorisch
und für die Menschen in der Gemeinde gut sind. Für diese erfüllende Aufgabe suchen wir Menschen wie Sie! Es ist nicht wichtig, woher Sie kommen, ob Sie 18 oder 80 Jahre alt sind, was Sie beruflich machen, ob Sie allein leben oder mit Familie. Sie sind wichtig! Ihre Lebenserfahrung und Ihr Herzblut machen den Unterschied.

Ihr Aufwand im Kirchengemeinderat
Wie viel Zeit, Engagement und Aufwand Sie in den Kirchengemeinderat investieren, entscheiden allein Sie. Natürlich ist für ein gutes Zusammenarbeiten im Team Zuverlässigkeit von allen Mitgliedern des Kirchengemeinderats notwendig. Wie oft das Gremium tagt und wie viele weitere Termine es gibt, erfahren Sie in einem persönlichen Gespräch mit einem der beiden Pfarrer.

So werden Sie Kandidatin oder Kandidat
Gewählt werden können Sie, wenn Sie in Ihrer Kirchengemeinde wahlberechtigt sind und am 30. November 2025 das 18. Lebensjahr vollendet haben. Außerdem müssen Sie bereit sein, das Versprechen abzulegen, das alle Kirchengemeinderätinnen und -räte in Württemberg ablegen. Alle wahlberechtigten Mitglieder einer Gemeinde dürfen Wahlvorschläge mit Kandidatinnen
und Kandidaten, die sich zur Kandidatur bereit erklären, einreichen. Für einen Wahlvorschlag zur Kirchengemeinderatswahl müssen diesen mindestens zehn Wahlberechtigte unter Angabe ihres Namens und ihrer Anschrift unterzeichnen. Diese Wahlvorschläge müssen bis spätestens 10. Oktober 2025, 18 Uhr, beim geschäftsführenden Pfarramt der Erlöserkirche eingereicht werden.

Ablauf der Kirchenwahl
Stimmabgabe im Wahllokal oder per Briefwahl
Alle Wahlberechtigten bekommen bis spätestens 23. November ihre Wahlunterlagen zugesandt – samt Briefwahlunterlagen. Am 30. November können alle Wahlberechtigten ihre Stimme im Wahllokal der Nordgemeinde abgeben. Das Wahllokal befindet sich in der Erlöserkirche und ist von 11 bis 17
Uhr geöffnet. Bitte den Wahlausweis zur Wahl im Wahllokal mitbringen. Die Stimmzettel müssen in den Wahlumschlag gesteckt werden. Erst dann kann die Stimmabgabe an der Urne erfolgen. Außerdem ist auch Briefwahl möglich. Wer per Brief wählen möchte, muss dies nicht beantragen. Bis spätestens
zum Schließen der Wahllokale am Wahltag müssen die Stimmzettel in einem amtlichen und verschlossenen Wahlumschlag, dieser wiederum in einem verschlossenen Briefumschlag (Briefwahlumschlag) zusammen mit dem unterschriebenen Wahlausweis für die Auszählung vorliegen. Der Wahlausweis gilt als Briefwahlschein. Die Versicherung der persönlichen Kennzeichnung
ist auf dem Wahlausweis abzugeben. Es gibt verschiedene Möglichkeiten die Wahlbriefe abzugeben:
• Wahlbrief ohne Porto („Porto zahlt Empfänger“) an die auf dem Wahlbrief abgedruckte Adresse schicken.
• Wahlbrief in einen sog. Wahlbriefkasten einwerfen. Die Wahlbriefkästen der Nordgemeinde hängen an der Christophkirche sowie an der Martinskirche aus.
• Wahlbrief jemandem ins Wahllokal mitgeben.
Bedenken Sie, dass die Wahlbriefe rechtzeitig ankommen müssen! Was ist in meinen Wahlunterlagen dabei? Wer wahlberechtigt ist, erhält bis spätestens 23. November seine Wahlunterlagen. Dies ist ein Umschlag mit folgendem Inhalt:
• Stimmzettel für die Synodalwahl (gelb)
• Stimmzettel für die Kirchengemeinderatswahl (rosa)
• Wahlausweis
• Wahlumschlag (für die Stimmzettel)
• Briefwahlumschlag (für die Briefwahl)
• Broschüre mit der Vorstellung der Kandidierenden für die
Landessynode
• Broschüre mit der Vorstellung Kandidierenden für den Kirchengemeinderat
Wie viele Stimmen habe ich?
Für die Kirchengemeinderatswahl hat jede Wählerin und jeder
Informationen zur Wahl
unter www.kirchenwahl. de

Für die Wahl hat jeder Wahlberechtigte so viele Stimmen, wie Kirchengemeinderäte zu wählen
sind. Stimmen können kumuliert werden. Einem Kandidierenden können bis zu zwei Stimmen gegeben werden. Bei der Wahl zur Landessynode können, je nach Größe des Wahlkreises, drei bis fünf Stimmen für Laiinnen bzw. Laien sowie eine bis drei Stimmen für Theologinnen und Theologen vergeben werden. Die Stimmen können gehäuft werden, wobei keinem Kandidierenden mehr als zwei Stimmen gegeben werden können. Allerdings kann keine für einen Theologensitz zur Verfügung stehende Stimme einem Laien gegeben werden und umgekehrt.

Wahlveranstaltung zur Synodalwahl
Bei der Wahlveranstaltung gibt es Gelegenheit, die Kandidaten und Kandidatinnen für die Synodalwahl bei einer Podiumsdiskussion und per Speeddating kennenzulernen.
Mittwoch, 5. November um 19 Uhr in der Martinskirche

Grußwort von Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl
Die Kirchengemeinderäte und -rätinnen vor Ort und die Landessynode
– das Parlament der Landeskirche – werden von Ihnen, den Gemeindegliedern ab 14 Jahren, neu gewählt. Nutzen Sie diese Chance und gestalten Sie die Zukunft Ihrer eigenen Gemeinde und die der württembergischen Landeskirche aktiv mit! Die rund 7.000 Kirchengemeinderätinnen und
Kirchengemeinderäte und die Mitglieder der Landessynode in Württemberg üben ihr Amt ehrenamtlich aus. Sie werden direkt und persönlich für sechs Jahre gewählt, ebenso die 90 Mitglieder der neuen Landessynode. Vor den Kirchenwahlen suchen die Kirchengemeinden engagierte Menschen ab 18
Jahren, die für diese Ämter kandidieren. Als Mitglied des Kirchengemeinderats tragen Sie zu allen wichtigen Entscheidungen in Ihrer Kirchengemeinde bei, gestalten aktiv mit und können viele eigene Ideen umsetzen. Sie treffen auch Entscheidungen, die langfristige Auswirkungen haben. Ein Amt
mit großer Verantwortung, aber auch mit viel Freude am Tun. Bringen Sie Ihre Persönlichkeit, Ihre Wünsche und Ziele in dieses Amt ein – unsere Kirche lebt von der Vielfalt. Gestalten Sie
unsere Kirche mit. Kandidieren Sie selbst. Und wählen Sie. Ich freue mich sehr, wenn Sie bereit sind, sich für unsere Kirche und den christlichen Glauben einzusetzen!

Gemeindeversammlung
Unsere Kandidatinnen und Kandidaten können Sie in einer Gemeindeversammlung im Anschluss an den Gottesdienst um 11 Uhr am 2. November in der Erlöserkirche kennenlernen.